Dopplersonographie
Die Doppler-Ultraschalluntersuchung ist eine für Ihr Kind
risikofreie Untersuchung, die meist zwischen der 26. und 38.
Schwangerschaftswoche angewendet wird. Sie stellt Blutflüsse in
ausgewählten kindlichen und (Nabelschnur, Hauptschlagader, Hirngefäße)
und mütterlichen Gefäßen (Gebärmuttergefäße) dar.
Eine Ausnahme bildet die Kontrolle der
Gebärmutterdurchblutung im Rahmen der weiterführenden Organdiagnostik.
Durch die Messung von kindlichen und mütterlichen Blutflüssen erlaubt
die Dopplersonographie zusammen mit anderen Überwachungsmethoden (CTG,
Wachstumskontrolle) den Zustand des ungeborenen Kindes und das
eventuelle Ausmaß eines noch kompensierten Mangels an Nährstoffen oder
Sauerstoff einzuschätzen.
Stark auffällige Blutflussmuster können Hinweise auf eine
kindliche Mangelentwicklung geben, die eine vorzeitige Entbindung nötig
machen kann.
Bei dieser Untersuchung wird, soweit dies durch
Ultraschallverfahren möglich ist, der Versorgungszustand des Kindes
beurteilt. Die Doppleruntersuchung kann hierbei oft
Durchblutungsstörungen schon vor Eintreten einer Mangelentwicklung
aufzeigen. Im Falle eines Minderwachstums des Kindes oder einer zu
geringen Menge an Fruchtwasser wird untersucht, ob dies durch eine
unzureichende Versorgung bedingt ist. So können Maßnahmen wie
körperliche Schonung oder Verringerung des Nikotinkonsums frühzeitig
erfolgen. Indikationen für eine dopplersonographische
Untersuchung
- kindliche Mangelentwicklung oder Gestose in
vorangegangener Schwangerschaft
- mütterliche Erkrankungen wie Bluthochdruck,
Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit oder Störungen der Blutgerinnung
- kindliche Wachstumsverzögerung
- verminderte Fruchtwassermenge oder auffälliger
Mutterkuchen
- auffälliges CTG
- Verdacht auf Gestose (Schwangerschaftsvergiftung)
- Mehrlingsschwangerschaften
Wichtig:
Da
diese Untersuchung meist nach der 26. Schwangerschaftswoche
durchgeführt wird, ist sie keinesfalls mit der weiterführenden
Organdiagnostik ("großer Ultraschall") gleichzusetzen, der
normalerweise zwischen der 21. und 23. Schwangerschaftswoche
durchgeführt wird und in deren Rahmen Fehlbildungen des Kindes
bestmöglich erkannt werden können.
Durch die Größe des Kindes, der oft eng
"eingekuschelten" Haltung und der zunehmenden
"Undurchsichtigkeit" der Knochen sind die Sichtbedingungen meist
sehr eingeschränkt. Ein Ausschluss von Fehlbildungen
(insbesondere von Herz- und Extremitätenfehlern) ist daher nicht
mehr mit der notwendigen Genauigkeit möglich, auch wenn
selbstverständlich das Kind immer möglichst komplett untersucht
wird. Die erkennbare Darstellung kindlicher Strukturen (z.B.
Gesicht) ist ebenfalls nur noch selten durchführbar.
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