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Humangenetik |
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Beratung |
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Genetische Beratung |
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Ablauf |
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Humangenetische Beratung
Die
humangenetische Beratung wird in unserer Praxis durch Frau Dr. Marta Lemmens, Fachärztin für Humangenetik,
Willich/Aachen, durchgeführt. Chromosomenanalysen
werden in Ihrem eigenen Labor bearbeitet
Etwa 3-4% aller Kinder werden mit einer genetisch bedingten
Krankheit, einer Fehlbildung oder einer Behinderung geboren. Wenn Sie
befürchten, dass Ihr Kind ein erhöhtes Risiko für eine angeborene Erkrankung
(z.B. eine erbliche Stoffwechselerkrankung oder eine Chromosomenstörung) haben
könnte, sollten Sie darüber mit Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt sprechen,
die / der Sie eventuell zu einer humangenetischen Beratung überweisen wird. Ein
klassischer Fall für eine genetische Beratung wäre zum Beispiel, wenn es in
Ihrer Familie Personen mit einer bestimmten Fehlbildung oder einer
möglicherweise erblich bedingten Erkrankung gibt; oder Sie haben bereits ein
Kind mit einer bestimmten angeborenen Erkrankung und möchten jetzt wissen, wie
groß das Risiko ist, dass Sie ein weiteres betroffenes Kind zur Welt bringen. Durch
die Beratung werden Sie über
Erkrankungsrisiken und -verläufe sowie über diagnostische Möglichkeiten
informiert. Es wird ihnen geholfen, eine individuelle Entscheidung in einer
konkreten Situation treffen zu können u. a. auch im Hinblick auf die
Familienplanung. Das Beratungsgespräch dauert in der Regel zwischen einer halben
und einer Stunde.
Was sind Erbkrankheiten?
Derzeit
sind über 7000 genetisch bedingte Erkrankungen bekannt, von denen ca.1000 durch
eine genetische Diagnostik erkannt werden können. Diese Zahl wird in der Zukunft
noch höher liegen.
Die Ursache einer erblich bedingten Störung liegt in der
Veränderung des Erbgutes (der DNA). Dies kann einzelne Gene treffen
(Genmutation) oder ganze Chromosomen (Chromosomenstörung). Der Hinweis auf eine
Erbkrankheit ergibt sich, wenn mehrere Mitglieder einer Familie in derselben
oder unterschiedlichen Generationen an der gleichen Störung erkrankt sind.
Daneben können Erbkrankheiten aber auch erstmals durch plötzliche Veränderung
des Erbgutes (Spontanmutation).
Eine genetische Beratung ist in folgenden Situationen
empfehlenswert:
-
bei erhöhtem mütterlichen oder
väterlichen Alter
-
vor invasiver Diagnostik
(Fruchtwasseruntersuchung, Chorionzottenbiopsie, Fetalblutentnahme)
-
nach Medikamenteneinnahme oder
Strahlenbelastung während der Schwangerschaft
-
bei wiederholten Fehlgeburten
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bei Verwandtenehen
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bei Auffälligkeiten im
Ultraschall
-
bei auffälligen Suchtests
(Frühscreening, Triple-Test)
-
bei bestimmten mütterlichen
Erkrankungen (z.B. Epilepsie)
-
bei Verdacht auf eine genetische
Erkrankung bei einem Familienmitglied zur Klärung des
Wiederholungsrisikos
-
wenn allgemeine Fragen zur
vorgeburtlichen Diagnostik bestehen
-
wenn eine künstliche Befruchtung
geplant ist
Die Kosten der humangenetischen
Beratung werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten
Krankenversicherungen übernommen. Mitglieder der gesetzlichen
Krankenkassen müssen eine Überweisung mitbringen. Denken Sie bitte auch
daran, dass sich in der Beratung auch die Notwendigkeit z.B. einer
Blutuntersuchung des Partners ergeben könnte. Daher sollte auch dieser,
wenn in der GKV versichert, seine Chipkarte mitbringen.
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