|
Individuelle
Gesundheitsleistungen
(IGeL) Sinnvolle Zusatzuntersuchungen oder Geldschneiderei?
(Weiteres zum korrekten Umgang
mit Selbstzahlerleistungen unter "Ehrenkodex")
 Viele
Erkrankungen können heute bereits vor der Geburt erkannt werden. Oft
wird nach dem Sinn der Pränataldiagnostik gefragt, da das Kind "doch eh
geboren wird und man vorher sowieso nichts machen kann". Diese Ansicht
ist falsch!
Durch eine optimierte Betreuung der Schwangerschaft,
Verlaufskontrollen und eine optimale Geburtsplanung können die Chancen des Kindes
bei vielen Erkrankungen bedeutend verbessert werden.
In manchen Fällen besteht heute bereits sogar die Möglichkeit, Eingriffe
während der Schwangerschwangerschaft vorzunehmen und damit eine
Verschlechterung vorhandener Erkrankungen zu verhindern oder sogar die
Lebensfähigkeit des Kindes überhaupt erst zu ermöglichen.
Durch hochauflösende High-End-Ultraschallgeräte und erfahrene Untersucher
können heute in spezialisierten Praxen oder Kliniken ca. 95% der Fehlbildungen erkannt
werden. Auch
Versorgungsstörungen sind in vielen Fällen zu diagnostizieren, bevor das Kind
dadurch beeinträchtigt wird.
Als Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie klar
definierte ärztliche Leistungen. Diese Leistungen müssen ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen
nicht überschreiten. Eine optimale medizinische Versorgung ist damit
nicht gewährleistet.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten bei
unauffälligen Schwangerschaften lediglich 3 Ultraschalluntersuchungen
jeweils in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Weitere
Untersuchungen werden nur bei familiären Risiken oder bei einer
vermuteten bzw. bestehenden Erkrankung/ Auffälligkeit übernommen. Ihr Arzt kann beispielsweise eine
weiterführende Ultraschalldiagnostik nur dann als Kassenleistung
verordnen, wenn im medizinischen Sinne eine Indikation (Alter der
Mutter, familiäre Risiken, belastete Vorgeschichte) besteht.
Aber auch bei unauffälliger Familienvorgeschichte und
normalem Schwangerschaftsverlauf können Fehlbildungen oder
Entwicklungsstörungen auftreten. Statistisch gesehen haben 4% (das ist 1
von 25) der lebend geborenen Kinder eine Fehlbildung (allerdings
werden auch vergleichsweise "harmlose" Fehlbildungen wie z.B. ein
Blutschwamm ("Storchenbiss") oder ein
Hautanhängsel dazugezählt)!
Daher gibt es die Möglichkeit, bei Fehlen einer
Indikation zusätzliche Untersuchungen (weiterführende
Organdiagnostik, Dopplersonographie)
auf Wunsch durchführen zu lassen. Diese Leistungen werden nicht über
die Versichertenkarte abgerechnet, sondern müssen privat bezahlt werden.
Einen Sonderfall stellt das
Frühscreening (Screening auf Chromosomenstörungen, vor allem
Trisomie 21 (Down-Syndrom) im ersten Drittel der Schwangerschaft) dar.
Kinder mit Down-Syndrom sind lebens- und liebenswerte
Kinder. Die Entscheidung, einen Suchtest durchzuführen, der in letzter
Konsequenz auf den Wunsch zurückgeht, kein Kind mit Down-Syndrom
bekommen zu wollen, ist letztlich eine private Entscheidung der Eltern.
Diesen Test zu bezahlen, ist nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft!
Weiterhin ist nach der Definition der WHO
(Welt-Gesundheits-Organisation) ein Screening (Suchtest) nur dann
medizinisch sinnvoll, wenn die Entdeckung der Erkrankung und eine
mögliche Therapie die Erkrankung lindern oder heilen kann. Dies ist bei
einer Chromosomenstörung nicht möglich (sieht man einmal von der
besseren nachgeburtlichen Versorgung ab, die durch die Wahl einer
geeigneten Entbindungsklinik von Vorteil sein kann).
Daher ist in unseren Augen das
Frühscreening in
keinem Fall eine Kassenleistung und muss daher immer als
Selbstzahlerleistung angesehen werden.
Vergleichen Sie vor Ihrer
Entscheidung, wo Sie diese Untersuchungen durchführen lassen möchten,
genau die angebotenen Leistungen. Besonders beim Frühscreening gibt es
deutliche Unterschiede!
Achten Sie auf die Einhaltung
des "Ehrenkodex" für IGeL-Leistungen!
Wenn Sie auf der linken
Navigationsleiste auf die gewünschte Untersuchung klicken, wird eine
genaue Leistungsbeschreibung des Untersuchungsumfangs in unserer Praxis
gezeigt.
Die Rechnung können Sie bei uns nach der Untersuchung
bargeldlos mittels EC-Karte (in Ausnahmefällen auch bar) bezahlen. Eine
Bezahlung per Rechnung ist leider nicht möglich.
 |