|
Der Schelltest (FISH = Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung)
Bei der Chromosomenanalyse wird, wie bereits im Rahmen
der Chromosomenanalyse besprochen, die
Feinstruktur aller Chromosomen unter dem Mikroskop untersucht. Die dazu
notwendige Kultivierungszeit bedeutet vor allem bei der
Amniozentese (Zeit bis zum Ergebnis
ca. 7-12 Tage) für die werdende Mutter bereits bei unauffälligen
Voruntersuchungen eine hohe psychische Belastung. Ist die
Fruchtwasseruntersuchung aufgrund eines auffälligen Vorbefundes
durchgeführt worden, ist diese Belastung noch höher.
Es gibt daher die Möglichkeit, mittels eines
Schnelltests die drei häufigsten Chromosomenstörungen Trisomie 21
(Down-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 13
(Pätau-Syndrom) bereits einen Tag nach der Untersuchung
mit hoher Sicherheit ausschließen oder nachweisen zu können.
Hierbei werden unkultivierten Zellen fluoreszierende
Farbstoffe
zugesetzt,
die nur mit bestimmten Chromosomen eine Bindung eingehen. Spült man die
überflüssigen Farbstoffpartikel ab, so bleibt pro Chromosom ein
Farbstoffpunkt hängen. Unter dem Mikroskop können diese Farbstoffpunkte
unter fluoreszierendem Licht gezählt werden. Zwei Punkte bedeuten, dass
zwei Chromosomen dieses Typs vorhanden sind (Normalbefund), bei drei
Farbpunkten liegen drei Chromosomen vor (Trisomie). Ist dies z.B. das
Chromosom 21, so spricht man vom Down-Syndrom.
Grenzen des Schnelltests
Der Schnelltest untersucht das reine Vorhandensein der Chromosomen 13,
18, 21 und ggf. der Geschlechtschromosomen X und Y. Da die Chromosomen
selber bei dieser Untersuchung nicht sichtbar gemacht werden können, ist
weder eine Beurteilung der übrigen Chromosomen möglich, noch können
Aussagen zur Feinstruktur (z.B. Fehlen kleiner Fragmente) gemacht
werden. Da nur eine begrenzte Anzahl von Zellen (normalerweise etwa 50)
untersucht wird, sind bei einem eventuellen Mosaikbefund (gleichzeitiges
Vorhandensein kranker und gesunder Zellen in einem Organismus) keine
statistisch sicheren Aussagen zum Verhältnis zwischen kranken und
gesunden Zellen möglich. Letztendlich sind dies
aber im Vergleich zu den häufigsten Chromosomenstörungen sehr seltene
Befunde, die dann weitestgehend mit der natürlich immer parallel
durchgeführten "klassischen" Chromosomenanalyse erkannt werden können.
Somit ist der Schnelltest immer dann sinnvoll, wenn
aus irgendwelchen Gründen die Wartezeit zwischen der Punktion und dem
Endergebnis verkürzt werden soll. Private
Krankenversicherungen erstatten in aller Regel die Kosten für die
Schnelldiagnostik. Von den gesetzlichen
Krankenkassen wird der Schnelltest nicht übernommen:
Der Schnelltest ist als IGel-Leistung von Patientinnen
der gesetzlichen Krankenkassen selber zu bezahlen. Die
Kosten hierfür betragen:
| nur Chromosom 21 |
ca. EUR 65,- |
| Chromosomen 13, 18, 21, X, Y |
ca. EUR 120,- |
|