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Ein
offenes Wort in eigener Sache:
In der Presse und den Medien wird die pränatale (vorgeburtliche)
Diagnostik oft mit einem negativen Image belegt.
Es ist von Selektion die Rede, von Ärzten, die die Eltern
überreden, ja geradezu nötigen, möglichst viele medizinische Untersuchungen
durchzuführen zu lassen um die Kinder mit Störungen, Fehlbildungen oder
Behinderungen rasch "wegzumachen", und das ohne Rücksicht auf das
Schwangerschaftsalter.
Wie immer im Leben ist es nicht ratsam, auf
selbsternannte "Experten" zu hören, die Ihnen ein Schwarz/Weiß-Bild der
Wirklichkeit vermitteln wollen. Die genannten Negativbeispiele sind im
Einzelfall vorgekommen und werden wieder vorkommen. Wie in jedem Bereich ist die
überwältigende Mehrheit der Kollegen und Institutionen aber durchaus in der
Lage, die Schwangere oder Ratsuchende angemessen und individuell zum Vorteil
aller Beteiligten (auch des Kindes!) zu beraten und zu betreuen.
Wir meinen:
DIE ERHALTUNG DER GESUNDHEIT UND DIE
HEILUNG ODER BESSERUNG VON KRANKHEITEN SOLLTE NICHT ERST MIT DER
GEBURT, SONDERN BEREITS MIT DER ZEUGUNG BEGINNEN!!!
Der Bundesverband Herzkranke Kinder
e.V. (BVHK) schreibt dazu in Bezug auf
angeborene Herzfehler in seiner neuesten Broschüre:
"Pränatale
Diagnostik (PD) soll nicht in den Ruf der "Vorauswahl" oder
"Kinderauslese" kommen, sondern eine optimale Vorbereitung der
Entbindung sowie eine optimale, sofortige Versorgung nach der Geburt in
einem geeigneten Zentrum ermöglichen. Vorbereitete, gut informierte
Eltern können nach der Geburt besser mit den Problemen umgehen, die
unvermeidlich auf sie zukommen."
Unser primäres Ziel ist es, Ihrem Kind auch bei zu
erwartenden Fehlbildungen oder Behinderungen einen optimalen Start ins Leben zu
ermöglichen und Ihnen durch Beratung und Information ein Akzeptieren des Kindes
auch mit einer möglichen Behinderung zu erleichtern.
Um dies zu erreichen, ebnen
wir oft die Wege zu einer Beratung mit Kinderärzten oder mit Selbsthilfegruppen
(s. Links).
Wir lassen Sie aber ebenfalls nicht allein, wenn Sie sich nach
Ausschöpfung aller gebotenen Hilfen nicht in der Lage sehen, ein krankes Kind
auszutragen, sondern helfen Ihnen auch bei dieser schweren Entscheidung.
Auf dieser Seite können nur exemplarische
Stellungnahmen erfolgen. Diese sollen durchaus zu einer kritischen Würdigung der
Vor- und der Nachteile der pränatalen Diagnostik beitragen.
Zu den häufigsten Vorwürfen an die
Pränataldiagnostik möchte ich daher hier Stellung nehmen:
Vor jeder pränatalen Untersuchung muss man
sich darüber im Klaren sein, dass auch nicht erwünsche oder erhoffte Ergebnisse
dabei resultieren können. Man sollte also immer einen Schritt voraus denken.
Wenn man z.B. ein Kind mit Down-Syndrom akzeptieren kann, so ist eine
Fruchtwasseruntersuchung unter Umständen keine sinnvolle Diagnostik.
Andersherum: wer unbedingt eine erkennbare Chromosomenstörung ausschließen will,
dem wird ein Screeningtest wie das Frühscreening nicht ausreichen.
Vorausgesetzt, die Eltern wurden gut beraten, wird die Pränataldiagnostik von
den allermeisten Ratsuchenden als sehr beruhigend und hilfreich empfunden. Dies
verdeutlicht ein Auszug aus dem Brief einer Patientin:
"Die ersten Monate mit dem
Kind waren nicht ganz so unbeschwert und komplikationslos, wie man es sich beim
ersten Kind wünscht. Dennoch muss ich sagen, dass es hilfreich war, schon im
Vorfeld gewusst zu haben, was sich da anbahnte. Die Gespräche mit den Ärzten
konnten zielgerichtet im Sinne einer zügigen und optimalen Therapie erfolgen.
All das wäre ohne Ihre vorausgegangene Arbeit nicht möglich gewesen. Dafür und
für die ausführlichen Beratungsgespräche danken wir Ihnen sehr."
Dies ist richtig, wenn man lediglich die
Gesamtzahl aller möglichen Erkrankungen betrachtet, aber die Häufigkeit außer
Acht lässt. Zwar können viele, z.B. genetisch bedingte Erkrankungen nicht oder
nur unter speziellen Bedingungen erkannt werden, diese sind aber oftmals sehr
selten. Die weitaus häufigsten Erkrankungen (z.B. Herzfehler,
Chromosomenstörungen) sind durch die Pränataldiagnostik erkennbar.
Dies ist schlichtweg falsch. Zwar sind die
Möglichkeiten, ein Kind im Mutterleib zu operieren (noch) recht gering, aber es
gibt z.B. medikamentöse Therapien bei Herzrhythmusstörungen oder die Möglichkeit
einer Punktion von Körperhöhlen, etwa bei einem Erguss des Brustraumes. Die
beste Möglichkeit, dem Kind zu helfen, ist aber die Gelegenheit zu einem idealen
Start ins Leben: Ist etwa ein Herzfehler vorher bekannt, so wird keine wertvolle
Zeit vergeudet, bis eine Diagnose gestellt und eine Behandlung eingeleitet
werden kann, sondern das Kind wird direkt von Kinderkardiologen betreut, die
erforderliche Maßnahmen bereits vorher planen können. Aber auch z.B. die
vorgeburtliche Diagnose einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte ändert zwar nichts an
der Erkrankung des Kindes, hilft den Eltern aber, sich über die Möglichkeiten
der Behandlung bereits vor der Geburt zu informieren. Außerdem sollte nicht
unterschätzt werden, dass bei Unkenntnis der erste Blick in das nicht den
Erwartungen entsprechende Gesicht des Kindes oft ein traumatisches Erlebnis ist,
welches die erste Prägungsphase nach der Geburt stören kann.
Auch hier ein deutliches Nein! Es gibt
Fehler oder Behinderungen, mit denen ein Kind außerhalb des Mutterleibes nicht
überleben kann, zum Beispiel fehlende Nieren, schwere Formen der
Glasknochenkrankheit oder bestimmte Chromosomenanomalien. Hier wird dann den
Eltern eine Beendigung der Schwangerschaft angeboten, aber auch die Möglichkeit
zum Austragen gegeben. Nach unserem Selbstverständnis als Ärzte sind wir
verpflichtet, Leben zu erhalten und Krankheiten zu behandeln oder wenigstens zu
lindern. Dies gilt in besonderem Maße auch für Fehlbildungen oder Behinderungen
des Ungeborenen. Wenn die betroffene Mutter jedoch von sich aus klarstellt, dass
die zu erwartende Behinderung oder Erkrankung des Kindes bei ihr zu einer
seelischen oder körperlichen Erkrankung oder zu einer nicht lösbaren
Konfliktsituation führt, so wird die Gesundheit der Mutter ethisch über die des
Kindes gestellt. Dies ist der Wortlaut des Paragraphen 218 StGB. Eine Beratung
z.B. bei Vorliegen eines Down-Syndromes sollte immer zum Leben hin erfolgen.
Es ist wichtig, dass der Schwangeren und
ihrem Partner vor jeder Inanspruchnahme einer Methode der pränatalen Diagnostik
in einem Beratungsgespräch erläutert wird, welche möglichen Konsequenzen oder
Konfliktsituationen sich aus dieser Diagnostik ergeben können. So ist z.B. ein
Screening-Test auf das Down-Syndrom (Frühscreening, Triple-Test) nicht sinnvoll,
wenn für die Eltern feststeht, dass ein Kind mit Down-Syndrom für sie durchaus
eine Bereicherung sein könnte und ein Schwangerschaftsabbruch daher nie in Frage
käme. Es gibt ein Recht auf "Nicht-Wissen"!
Der Gesetzgeber verlangt in Deutschland,
dass Frauen unter 35 Jahren im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge über alle
Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik informiert werden. Die Frauenärztin /
der Frauenarzt ist verpflichtet, Frauen über 35 Jahren eine invasive Diagnostik
(z.B. Fruchtwasseruntersuchung) zu empfehlen! Jede Ärztin und jeder Arzt
füllen diese gesetzliche Verpflichtung mit ihrer persönlichen Meinung und
Temperament unterschiedlich aus, so dass die werdende Mutter dies als Druck
empfindet. Die Entscheidung, ob eine invasive Diagnostik für einen selbst der
richtige Weg ist, fällt aber einzig und allein die werdende Mutter und ihr
Partner!
Es ist, gerade für eine Zuweisungspraxis oft
schwer, mit Frauen nach der Diagnose einer kindlichen Erkrankung in Kontakt zu
bleiben. Es besteht aber jederzeit die Möglichkeit eines persönlichen
Gespräches, einer humangenetischen Beratung oder einer Weitervermittlung an
Beratungsstellen (z.B. donum vitae) oder
Selbsthilfegruppen. Diese Möglichkeiten
werden von betroffenen Eltern in unserer Praxis auch häufig in Anspruch
genommen. Bei kindlichen Fehlbildungen wie z.B. einem Herzfehler oder einem
offenen Rücken werden die Eltern in aller Regel an Zentren vermittelt, wo ein
spezialisierter Kinderarzt zusammen mit einem Pränataldiagnostiker die Eltern
über die Möglichkeiten der Behandlung vor oder nach der Geburt informiert.
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