Unser
Selbstverständnis
Sie kommen zu uns zu einer weiterführenden Untersuchung im Rahmen
der vorgeburtlichen Diagnostik.
In aller Regel können wir Sie durch einen unauffälligen
Untersuchungsbefund beruhigen und Ihnen Ängste nehmen, die sonst die
Schwangerschaft unnötig belasten würden. Oft können auch Verdachtsmomente
ausgeräumt werden.

Unser primäres Ziel ist es aber, Ihrem Kind auch bei zu
erwartenden Fehlbildungen oder Behinderungen einen optimalen Start ins Leben zu
ermöglichen und Ihnen durch Beratung und Information ein Akzeptieren des Kindes
auch mit einer möglichen Behinderung zu erleichtern.
Um dies zu erreichen, ebnen
wir oft die Wege zu einer Beratung mit Kinderärzten oder mit Selbsthilfegruppen.
Wir lassen Sie aber ebenfalls nicht allein, wenn Sie sich nach
Ausschöpfung aller gebotenen Hilfen nicht in der Lage sehen, ein krankes Kind
auszutragen, sondern helfen Ihnen auch bei dieser schweren Entscheidung.
Die medizinische Beurteilung des Kindes und seiner
vorgeburtlichen Umgebung sind für uns der wichtigste Grund für eine
Ultraschalluntersuchung. Sie ist zwar von allen bildgebenden Verfahren das mit
den wenigsten (nämlich keinen derzeit bekannten) Nebenwirkungen, bleibt aber
dennoch eine medizinische Untersuchung, die einer Indikation (einem Grund für
die Durchführung) bedarf.
Aus dem Genannten ergibt sich, dass der Hauptgrund einer
Ultraschalluntersuchung eine möglichst genaue medizinische Beurteilung des
Kindes ist. Nur wenn dies gewährleistet ist, darf dann auch eine möglichst
"schöne" Darstellung des Kindes erfolgen, die auch Ihre emotionale Bindung an
das Kind festigt. In den meisten Fällen (bis auf sehr ungünstige
Sichtverhältnisse) können wir Ihnen auch das eine oder andere wirklich schöne
Bild des Kindes mitgeben.
Ein reines "Baby-Fernsehen" aber, d.h. eine alleinige
möglichst schöne Darstellung des Kindes ohne medizinische Diagnostik wird von
uns genauso wenig unterstützt oder angeboten wie eine reine 3D/4D-Untersuchung.
Dies würde sich neben unserem Anspruch und Selbstverständnis auch nicht mit den Richtlinien der Qualifikation der DEGUM-Stufe
II vereinbaren lassen. Von Terminwünschen in dieser Richtung bitten wir
abzusehen. |